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Informatik I - Prüfungsbedingungen

Teilnahme an der Prüfung

Die Prüfung zur Vorlesung Informatik I besteht aus einer dreistündigen Prüfungsklausur am Montag, den 28.02.2011. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese Anmeldung geschieht über das Prüfungsamt und muss bis zum 12.02.2011 erfolgen (Dieses Datum ist ohne Gewähr, im Zweifel informieren Sie sich bitte beim Prüfungsamt der TF).

Neben der Anmeldung ist auch die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Die Zulassung wird an diejenigen erteilt, die aktiv an den vorlesungsbegleitenden Übungen teilnehmen, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.

Teilnahme an den Übungen

Die Teilnahme an den Übungen setzt sich zusammen aus den Komponenten Übungsgruppen (ÜG) und betreutes Programmieren (BP), für die jeweils Punkte verteilt werden. Zur Erlangung der Zulassung müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

ÜG1 mindestens 50% der Punkte der Übungsblätter vor Weihnachten
ÜG2 mindestens 50% der Punkte der Übungsblätter nach Weihnachten
BP1 mindestens 50% der Punkte im betreuten Programmieren vor Weihnachten
BP2 mindestens 50% der Punkte im betreuten Programmieren nach Weihnachten
BP3 höchstens 3 Fehltage im betreuten Programmieren

Übungsgruppen

Es werden 14-täglich Übungsblätter ausgegeben, die innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden müssen. Insgesamt wird es maximal sieben Übungsblätter geben. Die Aufgaben werden von Tutoren korrigiert, bepunktet und besprochen. Es sind keine Gruppenabgaben erlaubt. Die Anwesenheit in den Übungsstunden ist nicht verpflichtend, wird aber zum besseren Verständis des Stoffes mit Nachdruck empfohlen.

Betreutes Programmieren

Das betreute Programmieren wird jede Woche in Blöcken von zwei Stunden angeboten. Im Rahmen des betreuten Programmierens werden Programmieraufgaben gestellt, die als Präsenzaufgaben in Einzelarbeit zu lösen sind. Die Aufgaben werden zu Beginn eines Blocks ausgegeben und müssen innerhalb einer Frist von 90 Minuten bearbeitet und abgegeben werden. Jeder Teilnehmer muss seine abgegebenen Lösungen erklären können, andernfalls wird die Abgabe als Täuschungsversuch (siehe unten) gewertet. Die Aufgaben des betreuten Programmierens werden separat bepunktet. Die Teilnahme (Anwesenheit) am betreuten Programmieren ist verpflichtend. Ein Fernbleiben ist maximal dreimal im Semester erlaubt. Andernfalls wird die Zulassung zur Prüfung nicht erteilt.

Endnote

Die Endnote ist die in der Abschlussklausur erzielte Note.

Wiederholung der Prüfung

Ein Teilnehmer, der die Prüfung nicht besteht, muss an der Wiederholungsprüfung am Ende des Sommersemesters teilnehmen. Hierfür ist keine separate Anmeldung erforderlich, sie geschieht automatisch.

Die Zulassung ist auch für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung erforderlich.

Täuschungsversuche

Der Sinn von Übungsaufgaben besteht darin, dass sich jeder Student selbst mit dem Stoff auseinandersetzt. Aus diesem Grund werden abgeschriebene Lösungen nicht akzeptiert. Bei Vorliegen eines Täuschungsversuchs erhalten alle daran Beteiligten keine Punkte für die gesamte Übung, zu der die betroffene Aufgabe gehört. Im Wiederholungsfall wird die Zulassung zur Prüfung nicht erteilt.